Johann Wolfgang von Goethe
Ihre Füße haben viel Aufmerksamkeit verdient, geben Sie Sie in gute Hände.
Gönnen Sie Ihren Füßen professionelle Behandlung und wohltuende Entspannung.
Der Begriff der "Medizinischen Fußpflege" ist in Österreich nicht zulässig. Er wird nur in Deutschland offiziell verwendet. Dort wird schon in der Ausbildung zwischen "kosmetischer Fußpflege" und "medizinischer Fußpflege" unterschieden. In Österreich gibt es keine eigene Ausbildung für diesen Bereich, da dieser rechtlich nicht vorgesehen ist. Eine medizinische Behandlung ist grundsätzlich ausschließlich Ärzten vorbehalten.